Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.
Ankerlicht bietet ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Oldenburg und Umgebung.
Unser KonzeptAnkerlicht wurde 2019 von Johannes Feldhaus und Maik Nienaber gegründet und bietet als freier Träger vielfältige Unterstützungsangebote für Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen an. Unsere Arbeit wird von einem humanistischen Weltbild der respektvollen Wertschätzung des Menschen geprägt und basiert auf einem ganzheitlichen, lösungs- und ressourcenorientierten Ansatz.
Das Anliegen von Ankerlicht ist es, ausgehend vom individuellen Betreuungsbedarf, aufeinander abgestimmte Hilfen anzubieten. Unsere lebensweltorientierte Arbeit richtet sich gegen Ausgrenzung in der Familie und / oder im sozialen Umfeld und versucht stattdessen Brücken zwischen dem Kind / Jugendlichen und seinen Eltern, Freunden und anderen Bezugspersonen zu bauen. So kann und soll die Verbindung zur Lebenswirklichkeit der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden. Netzwerkarbeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Das soziale Umfeld der Klienten wird aktiv in den Hilfeprozess einbezogen um eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten am Hilfeprozess zu ermöglichen.
Im Fokus stehen dabei auch Personen mit psychiatrischen Erkrankungen und Defiziten bei der Lösung ihrer Entwicklungsaufgaben, die den Findungsprozess der eigenen Identität und die Entfaltung ihrer Potentiale hin zu einem selbstbestimmten, erfolgreichen Leben erheblich erschweren können. Hiermit sind nicht nur die Kinder und Jugendlichen gemeint, sondern insbesondere auch deren Mütter und Väter auch wenn die Kinder und Jugendlichen dabei stets im Fokus stehen. Eine Diagnose über eine psychische Erkrankung kann mitunter gravierende Auswirkungen auf die Kinder und dem gesamten Familiensystem haben. Dabei ist eine professionelle Vermittlung der Krankheitsbilder im Umgang mit der Situation erforderlich.
Delinquenz und problematische Konsumformen stellen per se kein Ausschlusskriterium für die Erbringung einer Hilfeleistung dar. Die Jugendphase als Moratorium beinhaltet eben jene Phänomene in vielschichtiger Ausprägung. Auch hier stellt die Familie die größte und gewichtigste Ressource im Leben der jungen Menschen zur Bildung einer stabilen Ich-Identität dar.
Die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII beinhalten bei Bedarf auch medien- und sexual-pädagogische Angebote, die darüber hinaus auch separat gebucht werden können. Durch Weiterbildungen und Erfahrungen im Medienbereich zum Eltern-Medien-Trainer der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen in Hannover sowie eine Fortbildung an der Fortbildungs-Akademie des deutschen Caritasverbandes in Münster zum Sexualpädagogen, können bei Bedarf individuell gestaltete Inhalte oder Gruppenangebote für Jugendliche und/oder deren Eltern angeboten werden.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.
Intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen.
Ein verlässliches Wohn- und Begleitangebot für junge Menschen in herausfordernden Lebenssituationen auf dem Weg zu einer eigenständigen Lebensführung.
§ 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Die Unterstützung und Stärkung der Familie als primäre Sozialisationsinstanz wird dabei angestrebt.
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes (der Kinder) bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt.
§ 34 SGB VIII
Das Betreute Wohnen nach § 34 SGB VIII schafft jungen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen ein verlässliches Wohn- und Begleitangebot, um Schritt für Schritt zu einer eigenständigen Lebensführung zu gelangen.
Neben unseren ambulanten Hilfen betreiben wir die Jugendwohngruppe Leuchtfeuer — ein stationäres Angebot für junge Menschen, die einen sicheren Ort zum Leben und Wachsen brauchen.
Mehr über Leuchtfeuer
Wir suchen engagierte pädagogische Fachkräfte, die mit uns gemeinsam Familien, Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenslagen begleiten möchten.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Sozialpädagogische Familienhelferin oder einen Sozialpädagogischen Familienhelfer in Teilzeit.
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